Umfrage zum Immobilienerbe in Deutschland

In Deutschland werden jährlich große Immobilienwerte vererbt. Darunter Einfamilienhäuser, Wohnungen, Grundstücke, ja sogar Mehrfamilienhäuser. Oft ist das Immobilienerbe in Deutschland ein Konfliktthema in vielen Familien. Meist rührt es daher, dass es sich um ein Tabuthema handelt. Eltern und Kinder sprechen selten über das Thema Erbimmobilie und somit haben fast die Hälfte keine Vereinbarungen mit den Eltern getroffen.

Mehr als ein Drittel der Erben würden verkaufen

Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey (im Auftrag von Wertfaktor) würde ein Drittel der Befragten das Haus oder die Wohnung nach dem Erbe verkaufen. Befragt wurden dafür in den Sommermonaten 1.500 Personen im Alter zwischen 18 und 49 Jahren, deren Eltern Immobilieneigentümer sind. Die geerbte Immobilie vermieten würden 28 Prozent der Befragten. Hingegen würde nur jeder Fünfte in die Immobilie selbst einziehen und weiter nutzen.

Die Eltern sollen selbst über das Immobilienerbe entscheiden

Zwei Drittel der Befragten würden es zudem positiv sehen, wenn Ihre Eltern Wohnung oder Haus verkaufen, um sich eigene Wünsche oder Träume zu erfüllen. Aus Ihrer Sicht sollten die Eltern selbst entscheiden, was mit Ihrer Immobilie passiert. Laut Umfrage gaben nur 3 Prozent der Befragten an „verärgert“ oder „schockiert“ zu sein, sollten sie das Immobilienerbe nicht nutzen können.

Informationen zum Immobilienerbe
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Fast die Hälfte ohne Vereinbarung!

Knapp 50 Prozent der Befragten gaben an, mit ihren Eltern noch keine Vereinbarung über eine mögliche Nutzung der Immobilie getroffen zu haben. Unter anderem, da das Thema Erbimmobilie Konfliktpotenzial birgt. Diese Angst ist nicht unberechtigt. Denn in über der Hälfte aller Erbfälle in Deutschland handelt es sich um Erbengemeinschaften, die aus mehreren Geschwistern bestehen.

Doch egal, ob sich die Geschwister oder die jeweiligen Erben gut verstehen oder nicht. Mit dem gemeinsamen Erbe bilden sie aus rechtlicher Sicht eine Erbengemeinschaft. Das heißt, sie müssen alle weiteren rechtlichen Schritte gemeinsam entscheiden.

Eventuelle Nutzungsmöglichkeiten, dringend notwendige Instandsetzungen, die Tilgung von Hypotheken oder Grundschulden, die Vermietung der Immobilie oder der Hausverkauf – alles muss gemeinsam auf seine Umsetzung hin geprüft werden.

Mit einer Vereinbarung vorsorgen

Dieses „unvorbereitete Erben“ kann vermieden werden. Viele Eigentümer machen sich bereits im Vorfeld Gedanken, ob sie schon zu Lebzeiten das eigene Haus verkaufen oder verschenken wollen.

Das hat zum einen den Vorteil, dass man sich mit dem verfügbaren Geld den einen oder anderen Traum erfüllen kann. Zum anderen können Steuern gespart werden (abhängig von der Höhe des Erbes) oder ein ganz grundsätzlicher Erbstreit in der Familie vermieden werden.

Quellen:
Civey Markt und Meinungsforschung im Auftrag von Wertfaktor
SPIEGEL-Online: https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/immobilienerbe-mehrheit-will-immobilie-verkaufen-statt-selbst-einzuziehen-a-e43ea4e7-06ef-462a-8517-6a9d62b4a981
Statistisches Bundesamt: https://www.destatis.de

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