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Jetzt in neue Heizungsanlage investieren

Heizungstausch - jetzt in neue Heizungslanlage investieren

Wer sich schon länger mit dem Gedanken trägt die alte Heizungsanlage durch eine effizientere zu ersetzen oder eine Wärmedämmung an der Gebäudehülle vorzunehmen sollte jetzt mit den Planungen beginnen. Denn mit dem Konjunkturpaket im Rahmen der Corona-Krise wurden die Fördermittel für die energetische Sanierung noch einmal deutlich aufgestockt. Jetzt in Gebäudesanierung investieren lohnt sich.

2,5 Milliarden für CO2-Gebäudesanierungsprogramm des Bundes

Die ohnehin geplanten Fördermittel im Rahmen des Klimapaketes wurden im Frühjahr 2020 nochmals um eine Milliarde aufgestockt. Für Hausbesitzer und Wohnungseigentümer lohnt es umso mehr, jetzt in die energetische Gebäudesanierung zu investieren. Viele Fördermittel wurden nochmals aufgestockt. Die Energieberatung für Wohngebäude fördert das Bundesministerium für Wirtschaft nun mit 80%. Komplettsanierungen werden mit 40% gefördert, Einzelmaßnahmen mit 20% und klimafreundliche Neubauten mit bis zu 25%.

Wer nun zum Beispiel seine Heizungsanlage modernisieren möchte und sich für effizientere Modelle oder eine Kombination mit erneuerbaren Energien entscheidet kann umfangreiche Förderungen durch das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) nutzen.

Tauschpflicht für alte Heizungsanlagen und Ölheizungen gilt ab 2020

Ohnehin gilt seit der Verabschiedung des neuen GebäudeEnergieGesetz (GEG) ab 2020 eine Austauschpflicht für alte Heizungsanlagen und Ölheizungen. Das neue Gesetz vereint verschiedene derzeit parallel laufende Energiegesetze und Regelungen.

Demnach sind zunächst alle Kessel mit einer Leistung von 4 bis 400 Kilowatt betroffen, die Heizöl, Erd- oder Flüssiggas verbrennen, vor mehr als 30 Jahren eingebaut wurden und nicht auf Nieder- oder Brennwerttechnik basieren. Der Einbau von Ölheizungen ist ab 2026 nicht mehr möglich. Spätestens dann könnte durch das Ölheizungsverbot auch der Wert ölbeheizter Gebäude sinken.

Zwar gibt es einige Sonderregelungen – siehe Infokasten – mit denen ein Heizungstausch (noch) aufgeschoben werden kann, doch die aktuellen Fördermöglichkeiten sowie ein verringerter Mehrwertsteuersatz auf Produkte und Handwerkerdienstleistungen bieten Hausbesitzern in den nächsten Monaten hervorragende Möglichkeiten, das Haus energetisch für die Zukunft fit zu machen.

Wer ist vom Tausch der Heizungsanlage befreit?

Pflicht zum Heizungstausch entfällt bei:

  • Eigentümern von Ein- oder Zweifamilienhäusern die dieses seit Februar 2020 selbst bewohnen
  • Eigentümern, die das Haus in der Heizperiode nachweislich nur sporadisch nutzen und ein Tausch unwirtschaftlich wäre
  • Eigentümer die nachweislich einen Abriss des Hauses planen

Die Pflicht zum Tausch der Heizungsanlage verzögert sich um zwei Jahre nach dem Eigentumsübergang, wenn Eigentümer ein Haus kaufen, erben oder geschenkt bekommen.

Quellen

Bundesministerium für Finanzen: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Konjunkturpaket/2020-06-03-eckpunktepapier.pdf?__blob=publicationFile&v=8

Bundesministerium für Wirtschaft: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200124-klimabeschluesse-der-bundesregierung-umgesetzt.html

www.deutschland-machts-effizient.de

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